Jäger werden, aber wie?

Schreiben Sie odere mailen Sie uns. Wir senden Ihnen gerne unsere Schulungsunterlagen zu:

- Antrag auf Mitgliedschaft in unserer KJS, obligatorisch aus versicherungstechnischen Gründen (Download bei "Aktuell/Termine")

- Satzung (hier einsehbar bei "Satzung")

- Schulungsvertrag (Download bei "Ausbildung")

- Stundenplan (nach Vorliegen)

Für Fragen stehen Ihnen unsere Ausbildungsleiterin oder unser Schriftführer/Geschäftsführer gerne zur Verfügung.

Jäger werden, aber wie denn nun?

Die bestandene Jägerprüfung und der dann zu lösende Jagd-schein sind die Voraussetzungen, um in Deutschland die Jagd ausüben zu können, wenn der Bewerber über die dafür erfor-derliche Zuverlässigkeit und die körperliche Eignung verfügt.


Das Mindestalter für die Jägerprüfung wurde auf 16 Jahre festgesetzt. Wer noch nicht volljährig ist, erhält nach bestandener Prüfung den „Jugendjagdschein“. Zum Lehrgang kann man sich aber bereit mit 15 Jahren anmelden, um die Prüfung dann mit 16 J zu machen.

Der Jugendjagdschein berechtigt zur Jagdausübung nur in Be-gleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer von dieser schriftlich beauftragten Aufsichtsperson. Die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein. Leider dürfen diese Jugendlichen noch nicht an den für sie sehr interessanten Gesellschafts-jagden teilnehmen.

Während in 11 Bundesländern Vorbereitungslehrgänge vorgeschrieben sind, kann sich ein Bewerber z. B. in NRW zur Prüfung bei der Unteren Jagdbehörde seiner Kreisstadt melden, wenn er sich selbst auf die Prüfung vorbereitet hat. In NRW ist eine sogen. Lehrzeit nicht vorgesehen. 

Die Kreisjägerschaft Duisburg  führt in der Regel einen Vorbe-reitungslehrgang durch, wenn sich dafür ausreichend viele Bewerber melden.  Der Lehrgang dauert 6 Monate. Während des theoretischen Unterrichtes werden alle für die Prüfung wichtigen Fachgebiete von Fachleuten vermittelt. Hinzu kommt die praktische Schießausbildung auf unserem vereins-eigenen Willi-Kötter-Schießstand mit Waffenhandhabung und Trainieren der Schießfertigkeit mit der Büchse auf die Scheibe „Stehender Rehbock“ und auf den „Kipphasen“ mit der Flinte. In der praktischen Ausbildung steht der sichere Umgang mit der Jagdwaffe und der Kurzwaffe an erster Stelle. Erforder-liche Waffen werden zur Verfügung gestellt.

Ausbildungsinhalte

Der Jagdscheinanwärter muss sich umfassende Kenntnisse in Theorie und Praxis aneignen:

Wildbiologie, Wildhege, Jagdbetrieb, Wildschadensverhütung, Land- und Waldbau, Waffenrecht, Führung von Jagdhunden, Behandlung des erlegten Wildes, Wildbrethygiene, Jagdschutz, Tierschutz, Naturschutz und Landschaftspflege

Die Theorie wird durch Exkursionen und durch Reviergänge im Revier unserer Ausbildungsleiterin Annegret Henseler-Muthig ergänzt. Hier werden Kenntnisse der Revierpraxis, der Jagdor-ganisation und das Wissen um Flora und Fauna vertieft. Die Erfahrung zeigt, dass das Lernen in kleinen Lerngruppen sehr effektiv und eine Nachbereitung der Unterrichte von großer Bedeutung ist.

Gebühren

Die Lehrgangsgebühr beträgt z. Z. 900,00 € einschließlich Schießstandnutzung. Die Mitgliedschaft in der KJS ist aus versicherungstechnischen Gründen obligatorisch. Weitere Kosten entstehen bei der Beschaffung von Lehrgangsmate-rialien (Rabatte werden durchgereicht) und bei der Anmeldung zur Prüfung bei der Unteren Jagdbehörde (z. Z. 220,00 €).

Ein polizeiliches Führungszeugnis muss beim Einwohner-meldeamt mit dem Hinweis „für die Jägerprüfung“ beantragt werden. Es darf zum Prüfungszeitpunkt nicht älter als sechs Monate sein. Für das Schießtraining (5 Schuss Kugelpatronen, 20 Schuss Schrotpatronen pro Durchgang) fallen weitere Kosten an. Die Erfahrung zeigt, dass sich das Sparen an dieser Stelle nicht auszahlt, wenn man pro Schießtermin je 1  x schießt.

Prüfung

Die Jägerprüfung wird in drei Teilen und an drei aufeinander folgenden Tagen abgenommen und erfolgt in ganz NRW zeitgleich. Sie beginnt mit der schriftlichen Prüfung. Hier sind Fragen aus den genannten Prüfungsfächern in NRW im Multiple-Choice-Verfahren zu beantworten. Bei den vorgegebenen Antworten können auch mehrere Antworten richtig/falsch sein. Am zweiten Prüfungstag wird die Schießprüfung abgelegt. Wer hier seine Disziplin nicht schafft, kann an diesem Tag wiederholen.

Am dritten Tag erfolgt dann die mündlich-praktische Prüfung vor einer Prüfungskommission. Das Fach Waffenkunde mit Waffenhandhabung hat hier einen besonders hohen Stellen-wert. Eine fehlerhafte Handhabung oder die Verletzung von Sicherheitsregeln führen unweigerlich zum Nichtbestehen der Prüfung.

In NRW kann jetzt die Prüfung in dem nicht bestandenen Teil (frühestens nach 3 Monaten) im Herbst wiederholt werden. Früher musste der gesamte Lehrgang noch einmal besucht und die Prüfung in allen drei Teilen gemacht werden.

Die Jägerprüfung ist eine staatliche Prüfung. Der Prüfungskom-mission gehören daher Vertreter der Unteren Jagdbehörde und der Berufsjäger an. Die weiteren Mitglieder sind fachkundige Mitglieder der Kreisjägerschaft.

Fotos von der praktischen Ausbildung:

praktische Ausbildung

Beim Bau eines Sitzes für die Drückjagd

Bau-Teilnehmer

Bock

Der Bau-Trupp: Kursus 2006/2007 ein stabiles Arbeitsergebnis!

Fotos: Uwe Blankenburg, SF/GF

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