Kreisjägerschaft
Duisburg e.V.
Neue Regelungen bei der Teilnahme an Jagden im Staatswald von NRW ab Herbst 2011
Ab sofort wird im offiziellen Sprachgebrauch im Staatswald von NRW der Begriff "Gemeinschaftsjagd" durch den Begriff "Waldschutzjagd" ersetzt.
Ab Herbst 2011/12 wird als Voraussetzung für die Teilnahme an einer Waldschutzjagd im Staatswald von NRW für alle Teilnehmer ein verbindlicher "Übungsnachweis" eingeführt. Ohne die Vorlage dieses Übungsnachweises darf vom jeweilig zuständigen Regionalforstamt zukünftig keine Jagdteilnahme mehr genehmigt werden.
Dieser Übungsnachweis kann entweder auf einem zugelassenen Schießstand oder auch in einem Schießkino abgelegt und bescheinigt werden. Die entsprechenden Formulare sind mitzubringen. Zu beachten sind die Unterschiede in den Erfordernissen zwischen Schießstand und Schießkino. Die dabei anfallenden Kosten sind von jedem Teilnehmer selbst zu tragen.
Auf der Web-Site www.wald-und-holz.nrw.de findet man unter dem Pfad Wald & Wild > Jagen im Staatswald den Artikel „Einführung eines Übungsnachweises für die Teilnahme an den Waldschutzjagden des Landesbetriebes Wald und Holz NRW“. Hier finden sich im Anhang pdf-Dateien zum Herunterladen der Formblätter für den jährlich zu erneuernden Übungsnachweis.
Diese findet man auch hier unter Downloads.
Wolfgang Westenberger